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Frauen­arzt­prax­is Dr. An­na Sei­del­sohn

Der Empfang in der Frauenarztpraxis Dr. med. Anna Seidelsohn

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - das sind die Auswirkungen für die ambulante Versorgung ab Januar 2027:

Ab 2027 werden grundlegende ärztliche Leistungen, die bisher uns Ärzten von den Krankenversicherungen "extrabudgetär" vergütet wurden, wieder in budgetierte Leistungen überführt.
Das heißt verständlich ausgedrückt: Ärztliche Leistungen, für die wir Ärzte bisher bezahlt wurden, werden künftig bei einzelnen Ärzten nur noch bis zu einer begrenzten Anzahl bezahlt, egal, wie groß der tatsächliche Bedarf ist. Was darüber hinausgeht, wird nicht vergütet und kann daher auch nicht geleistet werden.
Dazu gehören unter anderem Impfungen, Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen sowie die Schwangerenvorsorge. Zugleich entfallen bisherige Zuschläge für die Akutsprechstunde und KV-Vermittlungsfälle - auch diese Fälle werden künftig aus dem Budget - also nur bis zu einer bestimmten Anzahl - bezahlt. Der tatsächliche Bedarf wird dabei nicht berücksichtigt.

Geplante Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung können also konkrete Folgen für Patientinnen haben: Längere Wartezeiten, weniger kurzfristige Termine, mehr Selbsztzahlertermine.

Nach Berechnungen des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) könnten bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristige frauenärztliche Termine pro Jahr betroffen sein.

Deshalb hat der BVF die Petition „Frauengesundheit sichern“ beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Die Petition wurde am 26. 08. 2026 unter der ID 202297 veröffentlicht. Die Online-Mitzeichnung ist bis zum 07.10. 2026 möglich. Zur Mitzeichnung gelangen Sie hier: JETZT UNTERSCHREIBEN.
Eine Unterstützung der Petition ist weiterhin über ausliegende Mitzeichnungslisten in teilnehmenden frauenärztlichen Praxen möglich. Bitte unterschreiben Sie jedoch nur einmal.

Leider liegen mir die genauen Angaben darüber, wie viel Budget mir für die Betreuung meiner Patientinnen zur Verfügung stehen wird, noch nicht vor. Nach den ersten Informationen, die ich erhalten habe, wird dieses Budget immer erst kurz vor Quartalsbeginn ausgerechnet. Wie lange das Budget für Ihre Betreuung ausreichen wird, kann ich dann nur während des laufenden Quartals abschätzen und kann immer wieder neue Termine vergeben. Deshalb kann ich die Termine für das nächste Jahr erst einmal nicht freigeben. Sobald ich genauere Vorgaben habe, wird die Terminvergabe angepasst.
Wahrscheinlich wird eine langfristige Terminplanung dann nicht mehr möglich sein. Die Planung ist auch für mich als niedergelassene Ärztin nicht eindeutig klar. Ich empfehle allen Patientinnen für die Terminvergabe regelmäßig einen Blick in den Online-Terminkalender zu werfen.

Frauengesundheit darf nicht zum Sparposten werden. Vorsorge rettet Leben. Schwangerschaft braucht Verlässlichkeit. Frauen brauchen Termine.

Weitere Informationen zu diesem brisanten Thema finden Sie hier:
https://www.kbv.de/spargesetz
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/gynaekologie-gkv-reform-weniger-termine-leistungen,frauengesundheit-120.html

Auch wenn in unserer Praxis die FFP2-Maskenpflicht nicht mehr gilt, bitten wir Sie dennoch, bei Anzeichen einer Erkältung zur Sicherheit eine FFP2-Maske zu tragen und das Praxisteam am Empfang darüber zu informieren - vielen Dank hierfür!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mein Praxisteam und ich freuen uns auf Ihren Besuch unserer Frauenarztpraxis in Berlin-Friedrichshain und stehen Ihnen bei Fra­gen oder Problemen zur Verfügung.

Ihre Anna Seidelsohn

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